Allgemeines Persönlichkeitsrecht / Presserecht
Vorgehen bei Verletzungen des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts
Opfer von rechtswidrigen Medienberichterstattungen bzw. Personen, die in ihrem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt sind stehen umfassende Abwehrinstrumente zur Verfügung, um weitere Verstöße für die Zukunft zu verhindern und einen Ausgleich für den eingetretenen Schaden zu ermöglichen.
Die Medienkanzlei GGR Rechtsanwälte realisiert die Durchsetzung der nachfolgend skizzierten Ansprüche sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich für ihre Mandanten.
Die Ansprüche im Falle unzulässiger Medienberichterstattung
- Unterlassung
- Berichtigungsanspruch - Widerruf
- Gegendarstellung
- "Schmerzensgeld" - Geldentschädigung
- materieller Schadensersatz
- sonstige Ansprüche
Durchsetzung der Ansprüche im Falle einer Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrecht (APR)
- Abmahnung
- einstweilige Verfügung
- Klageverfahren
- Vollstreckung
Vertragliches
Im Falle von Verletzungen des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts muss es jedoch nicht immer zu langwierigen Klageverfahren kommen. Es besteht zwischen dem Verletzten und dem Verletzer auch die Möglichkeit, sich vertraglich zu verständigen. In der Praxis werden sodann Lizenzverträge abgeschlossen, die die Interessen der Beteiligten angemessen berücksichtigen.
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