Leistungen / apr / Presserecht

Kanzlei | Rechtsanwälte für Allgemeines Persönlichkeitsrecht (APR) / Presserecht


News: Twitter
Outlook: Visitenkarte
Direktkontakt: E-Mail

 

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht

Das Persönlichkeitsrecht ist ein spezielles Rechtsgebiet, welches in verschiedenen Gesetzen geregelt und durch Einzelfallentscheidungen deutscher Gerichte geprägt wird.

Schutzumfang des Persönlichkeitsrechts

Durch das Persönlichkeitsrecht werden grundsätzlich die Beziehungen zwischen Bildhersteller, Abgelichteten und Bildverwerter geregelt.

Zentrale Regelungen sind das Urhebergesetz, das Bürgerliche Gesetzbuch, das Strafgesetzbuch, das Kunsturhebergesetz, das Markengesetz und das Grundgesetz.

Inhaber des Persönlichkeitsrechts

Die Materien betreffen Unternehmen (Rufschädigung, Homepage, Werbung etc.) ebenso wie Privatpersonen, Prominente oder Models.

Das Recht am eigenen Bild

Der kommerzielle als auch der ideelle Wert von Bildern und Fotos ist unbestritten.

Bilder sind in den Medien daher allgegenwärtig.

Die unberechtigte Herstellung und Verbreitung von Fotos kann weitreichende Folgen nach sich ziehen.

Schadensersatz und "Schmerzensgeld" (Geldentschädigung)

Verstöße können sehr hohe Kosten in Form von Abmahngebühren, Schadensersatz und Geldentschädigung (ugs.Schmerzensgeld) zur Folge haben.

Bilder sind leicht zu kopieren und zu manipulieren.

Paparazzi und Prominente

Häufig wird die Privatsphäre Prominenter und unbekannter Personen, insbesondere durch Paparazzi verletzt. Dies kann effektiv verfolgt werden.

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht im Vertrag

Jede Vereinbarung der Beteiligten untereinander sollte in vertraglicher Form festgehalten werden. In den Verträgen werden detailliert die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien festgelegt. Die Hauptregelungen sind die Rechteeinräumungen, die Unwirksamkeit der Rechteeinräumung bei unbekannter Nutzungsart, Honorarhöhe, Sperrfristen, Exklusivität, Eigentum am Fotomaterial, Haftung, Rückrufsrechte und AGB.

Gesetzlicher Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

Des Weiteren wird Schutz durch die bestehenden einschlägigen Gesetze (UrhG, BGB, StGB, GG) geboten, die gleichzeitig die Grenzen des individuell vertraglich Vereinbarten ziehen. Geschädigte können sich mittels Hausverboten, Unterlassungen, Zahlungsansprüchen ("ugs. Schmerzensgeldforderungen"),Gegendarstellungen und Richtigstellungen zur Wehr setzen.

Auszug unserer Mandanten:

Autoren
Blog-Betreiber
Fernseh-Produzenten
Filmverlage
Forenbetreiber
Medienunternehmen
Models
PR-Agenturen
Private
Prominente
Radio Produzenten
Rundfunksender
Werbewirtschaft
Wirtschaftsunternehmen
Zeitungen



Auszug unserer Leistungen:


Abmahnungen
Einstweiliger Rechtsschutz
Prüfung Internetpräsenz
Lizenzverträge
Prüfung von Lizenzrechten
Nachlizenzierung
PR Beratung und Prüfung
Prüfung von Werbekampagnen
strafbewehrte Unterlassungsklärungen
Vergleichsverhandlungen