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Das Forderungsmanagement befasst sich mit der Geltendmachung und Durchsetzung außenstehender Forderungen. Der gesamtwirtschaftliche Schaden, der jährlich durch den Schuldnerverzug entsteht ist beträchtlich und kann schlimmstenfalls zur Insolvenz des eigenen Unternehmens führen. Dies kann legal und effektiv durch ein konsequentes Forderungsmanagement vermieden werden.
Im Gegensatz zu Inkassobüros sind Anwaltskanzleien zur umfassenden Durchführung des Verfahrens befugt. Zahlt der Schuldner trotz anwaltlicher außergerichtlicher Aufforderung nicht, kann die Forderung durch unsere Anwälte bundesweit auch gerichtlich geltend gemacht werden.
Professionelle Datenbanken und eigene, erfahrene Forderungsabteilungen gewährleisten eine sofortige und umfassende Beitreibung der Forderung.
Sollte der Schuldner trotz erfolgreicher Titulierung nicht zahlen, wird umgehend die Zwangsvollstreckung betrieben. Die Kontopfändung erweist sich dabei stets als probates Mittel zur Eintreibung der Forderung.
Oftmals gelingt es uns jedoch bereits außergerichtlich, den Schuldner zur Zahlung zu bewegen.
Die Kosten des Verfahrens trägt in diesen Fällen der Schuldner. Dies umfasst auch die eigenen anwaltlichen Gebühren.
Unternehmen bieten wir die Möglichkeit, einen individuellen Inkassoberatungsvertrag abzuschließen. Durch die Vereinbarung einer monatlichen Pauschale werden derart die gesetzlich angefallenen Gebühren abgegolten, sofern sich die Forderung als uneinbringlich erweisen sollte.
Auszug unserer Mandanten:
Medienunternehmen
Musikproduzenten
Musikverlage
Online Shops
PR-Agenturen
Radio Produzenten
Rundfunksender
Softwarehersteller
Sportvereine
Tonträgerunternehmen
Verlage
Werbewirtschaft
Wirtschaftsunternehmen
Auszug unserer Leistungen:
Mahnschreiben
Mahnbescheidsbeantragung
Prozessführung
Zwangsvollstreckung