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Begriff des Medienstrafrechts
In der multimedialen Welt kommt es bedingt durch den technischen Fortschritt immer wieder zu neuen Grenzüberschreitungen, die strafrechtlich sanktionierbar sind, sich jedoch von der klassischen Straftat unterscheiden.
Das spezielle Medienstrafrecht ist aus diesem Grunde als Querschnittsmaterie konzipiert, die nicht in einem eigenständigen Gesetzeswerk geregelt ist, sondern sich aus einer Vielzahl von Einzelnormen zusammensetzt.
Folgende Gesetze und Themenfelder sind im besonderen Maße davon umfasst:
Das Urheberstrafrecht
Strafrechtliche Verantwortlichkeit im Internet nach dem Telemediengesetz (Verantwortlichkeit, Zurechnung und Haftung);
Das klassische Strafgesetzbuch
die medienrelevanten Tatbestände des Strafgesetzbuchs (StGB) wie Verbreitung von Pornografie, Nachstellung (Stalking), die Volksverhetzung als Straftatbestand für Journalisten und die Rechtssprechung des BVerfG;
Das formelle Pressestrafrecht
- Verjährung
- Fristbeginn
- Fristablauf
- Gerichtsstand
Beschlagnahmeverbote und Durchsuchungsbeschränkungen im Medienstrafrecht
- Einziehungsvorbehalt
- Strafanträge
Der Jugendmedienschutz
Im Mittelpunkt steht dabei stets die Sanktionierung menschlichen Handelns, welches in direktem oder indirektem Zusammenhang mit den Medien steht.
Auszug unserer Mandanten:
Agenturen
Filmproduzenten
Komponisten
Künstler
Medienunternehmen
Musikproduzenten
Musikverlage
Online Shops
PR-Agenturen
Prominente
Privatpersonen
Radio Produzenten
Rundfunksender
Tonträgerunternehmen
Verlage
Webmaster
Werbewirtschaft
Auszug unserer Leistungen:
Abmahnungen
Einstweiliger Rechtsschutz
Forderungsmanagement
gerichtliche Vertretung
Lizenzverträge
Prüfung von Lizenzrechten
strafbewehrte Unterlassungsklärungen
Vergleichsverhandlungen
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