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Kanzlei | Rechtsanwälte für Urheberrecht


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Das Urheberrecht allgemein

Das Urheberrecht dient dem idiellen und kommerziellen Schutz geistiger Schöpfungen.

Werke im Sinne des Urhebergesetzes

Werke der Musik, Filmwerke, Karten, Pantomimische Werke, Animationen, Bilder, Fotos und Software sind bekannte Beispiele urheberrechtlicher Schutzgüter.

Geschützt wird dabei nicht die abstrakte Idee, sondern das sichtbare Endprodukt, das so genannte Werk.

Schutzumfang des Urheberrechts

Das Urheberrecht regelt insbesondere das Urheberpersönlichkeitsrecht  und die Befugnis der kommerziellen Auswertung des Urheberrechts.

Urheberpersönlichkeitsrecht

Mit dem Urheberpersönlichkeitsrecht erlangt der Urheber die ausschließliche Befugnis, sein Werk zu veröffentlichen und dieses mit seinem Namen zu versehen.

Verwertungsrechte und Nutzungsrechte

Dem Urheber obliegen zudem die allgemeinen Verwertungsrechte. Diese sind das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht und das Ausstellungsrecht. Dritten können mittels Lizenzen und Verträgen Nutzungsrechte an dem Urheberrecht eingräumt werden, um das Werk bestmöglich zu kommerzialisieren.

Die Entwicklung neuer Techniken und Medien erfordert neben dem juristischen Fachwissen ein hohes Maß an technischem Know-How zur Erreichung des Urheberschutzes in der virtuellen Rechtswelt.

Unterlassung und Schadensersatz im Fall von Urheberrechtsverletzungen

Verstöße gegen das Urheberrecht können wie auch im Markenrecht zu erheblichen Schadensersatzforderungen führen. Im außergerichtlichen Bereich können Verletzer des Urheberrechts abgemahnt und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gezwungen werden. Die Kosten hat im Falle einer berechtigten Abmahnung der Verletzer zu tragen.

Auszug unserer Mandanten:


Bild- / Fotoagenturen
Fotografen
Filmproduzenten
Komponisten
Künstler
Medienunternehmen
Musikproduzenten
Musikverlage
PR-Agenturen
Private
Radio Produzenten
Rundfunksender
Schauspieler
Tonträgerunternehmen
Verlage
Webdesigner
Werbewirtschaft


Auszug unserer Leistungen:


Abmahnungen
Bandübernahmeverträge
Einstweiliger Rechtsschutz
Internetauftritte
Künstlerverträge
Lizenzverträge
Prüfung von Lizenzrechten
PR Beratung und Prüfung
Prüfung von Werbekampagnen
strafbewehrte Unterlassungsklärungen